Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 11.10.2017

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge der wildchild GmbH. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

§1 Vertragsgegenstand

Gegenstandes des Vertrages sind die im unterzeichneten Kostenvoranschlag aufgelisteten Leistungen und Liefergegenstände. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, gilt das zuletzt von der wildchild GmbH vorgelegte Angebot oder Pflichtenheft als maßgeblich.

§2 Pflichten der wildchild GmbH

(1) Die wildchild GmbH verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Website herzustellen und diese dem Kunden mit den jeweiligen Zugangsdaten zu übergeben (z.B. Server Zugang, Hosting Vertragsdaten, Wordpress Log-In).
(2) Dieser Vertrag umfasst nicht die Pflicht der wildchild GmbH, die Website zu pflegen und zu waten. Eine solche Pflicht muss gesondert vereinbart werden.
(3) Wird die wildchild GmbH damit beauftragt, einen Hosting-Vertrag abzuschließen, wird dies im Namen des Kunden getan. Die wildchild GmbH haftet nicht für das Hosting.

§3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt die wildchild GmbH bei der Erfüllung ihrer im Kostenvoranschlag aufgelisteten Leistungen und Liefergegenstände. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des dies erfordern. Der Kunde wird die wildchild GmbH hinsichtlich der von der wildhild GmbH zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
(2) Sofern der Kunde Projektschritte bzw. -teilschritte abzunehmen hat, so ist er verpflichtet, der wildchild GmbH eventuelle Korrekturwünsche binnen 14 Tagen mitzuteilen. Andernfalls gilt der jeweilige Projektschritt als abgenommen.
(3) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, die wildchild GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Material zu beschaffen, hat der Kunde diese der wildchild GmbH umgehen und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die wildchild GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte enthält.
(4) Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
(5) Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Leistungen nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstößt. Dies bedeutet insbesondere, dass der Kunde sicherstellt, dass die vertragsgemäße Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte und Bilder) keine Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums verletzt, und die im Auftrag des Kunden erfolgende Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter keine einschlägigen Datenschutzgesetze verletzt; dies umfasst insbesondere, dass der Kunde, soweit erforderlich, eine wirksame Einwilligung der Betroffenen in eine solche Datenerhebung und -verarbeitung einholt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), auf eigene Kosten zu überprüfen, dass der Kunde die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben für die Nutzung der vom Anbieter erbrachten Leistungen einhält.
(7) Unbeschadet eventueller weiter gehender Rechte ist der Anbieter im Falle eines schuldhaften Verstoßes des Kunden berechtigt, das Nutzerkonto des Kunden vorübergehend zu sperren und/oder den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen.
(8) Sollte der Anbieter aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die vorstehenden Regelungen in Absatz 4.1 von Dritten in Anspruch genommen werden (einschließlich der Inanspruchnahme durch staatliche Stellen), so gilt Folgendes: Der Kunde wird den Anbieter von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, den Anbieter bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und den Anbieter von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraussetzung für diese Freistellungspflicht ist, dass der Anbieter den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich in Textform informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden – soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

§4 Beteiligung Dritter

(1) Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der wildchild GmbH tätig werden, hat der Kunde – wie für die Erfüllungsgehilfen – einzustehen.
(2) Die wildchild GmbH hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die wildchild GmbH aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

§5 Verbindliche Termine

(1) Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die wildchild GmbH nicht zu vertreten und berechtigen die wildchild GmbH, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die wildchild GmbH wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

§6 Abnahme

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern sind Gegenstand der Mängelbeseitigung.
(2) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde (i) nicht spätestens 14 Tagen nach Bereitstellung der Leistungen bzw. Arbeitsergebnisse die Abnahme mit einer schriftlichen Begründung verweigert oder (ii) die Leistungen bzw. Arbeitsergebnisse produktiv einsetzt.

§7 Änderung des Vertragsgegenstandes

(1) Will der Kunde den vertraglich bzw. in einem Pflichtenheft bestimmten Umfang der von der wildchild GmbH zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der wildchild GmbH äußern.
(2) Der Änderungswunsch wird erst Vertragsbestandteil, wenn die wildchild GmbH diesen schriftlich bestätigt hat. In diesem Fall fällt eine gesonderte von den Parteien zu treffende Vergütung an.

§8 Rechte

(1) Die wildchild GmbH überträgt dem Kunden die Verwertungsrechte an der Website unter der Bedingung, dass der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an die wildchild GmbH entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte bei der wildchild GmbH.
(2) Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die wildchild GmbH kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

§9 Haftungsbeschränkungen

(1) Die wildchild GmbH ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die wildchild GmbH nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(2) Der Kunde stellt die wildchild GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf den Inhalt der Website stützen und verpflichtet sich, dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(3) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die wildchild GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§10 Geheimhaltung, Referenzerklärung

(1) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
(2) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(4) Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
(5) Die wildchild GmbH darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Ferner darf die wildchild GmbH die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

§11 Schlichtung

(1) Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
(2) Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

§12 Sonstiges

(1) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig.
(2) Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(4) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt
(2) werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von wildchild in Hamburg.

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